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„Post-COVID-Syndrom“ nach Fahrgemeinschaft: Mitfahrer nicht verantwortlich
Das LG Frankenthal entschied, dass die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft auch in der Corona-Hochphase für gegenseitige Ansteckungen nicht verantwortlich zu machen waren. Eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers wies die Kammer deshalb ab (Az. 7 O 110/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/post-covid-syndrom-nach-fahrgemeinschaft-mitfahrer-nicht-verantwortlich-136452
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