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Rechtsschutzversicherung – Rückforderung von Vorschüssen trotz Vergütungsfestsetzung möglich

Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Gerichts bindet grundsätzlich nur den Mandanten, nicht aber die Rechtsschutzversicherung, so der BGH (Az. IX ZR 163/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/rechtsschutzversicherung-rueckforderung-von-vorschuessen-trotz-verguetungsfestsetzung-moeglich-140716

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