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Regierung einigt sich: Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich

Die Bundesregierung hat sich am 21.03.2024 darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig. Dazu nimmt die BRAK Stellung.
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