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Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro sowie die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung sollen lt. Bundesregierung insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen, aber auch Impulse für den Gebrauchtwagenmarkt setzen.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/steuerliche-foerderung-der-e-mobilitaet-140434

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