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Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

Das LG Frankfurt hat dem Energieversorger Eprimo auf Klage des vzbv die Verwendung von Datenschutzhinweisen untersagt, die dem Unternehmen die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten an die Schufa und eine andere Auskunftei ermöglichen (Az. 2-24 O 156/21).
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