Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Sturz nach Karnevalssitzung: LG Köln weist Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln ab

Sturz nach Karnevalssitzung: LG Köln weist Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln ab

Das LG Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln abgewiesen, weil der Kläger eine Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend dargelegt hat (Az. 5 O 25/25).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/sturz-nach-karnevalssitzung-lg-koeln-weist-schmerzensgeldklage-gegen-die-stadt-koeln-ab-144499

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Sturz nach Karnevalssitzung: LG Köln weist Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln ab

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.