Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Das VG Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen (Az. 9 K 1721/23).
Quelle:
Zum Original-Artikel hier klicken: 

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.