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Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichneten DBA-Japan vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen ist (Az. IV B 2 – S 1301-JPN/01556/003/007).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/veroeffentlichung-der-konsultationsvereinbarung-vom-4-juni-2025-ueber-die-durchfuehrung-von-schiedsverfahren-gemaess-artikel-24-absatz-5-dba-japan-140373

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