Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund

Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund

Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor eine gültige Frist zur Reinigung gesetzt hat (Az. 1 S 26/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/verspaetete-reinigung-einer-ferienwohnung-als-kuendigungsgrund-135984?pk_campaign=feed-datev-de-nachrichten-steuern-recht&pk_kwd=verspaetete-reinigung-einer-ferienwohnung-als-kuendigungsgrund

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.