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Vorerst keine „nextbike“-Mieträder auf öffentlichem Straßenland

Mietfahrräder des Verleihunternehmens „nextbike“ dürfen vorerst nicht mehr auf öffentlichem Straßenland des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 1 L 631/25).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/vorerst-keine-nextbike-mietraeder-auf-oeffentlichem-strassenland-142389

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