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Vorkaufsrecht der Bezirke im Milieuschutzgebiet: Vereinbarungen mit Bezirken sind bindend

Grundstückeigentümerinnen in Milieuschutzgebieten in Berlin-Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg sind weiterhin an die Vereinbarungen gebunden, die sie mit den Bezirken geschlossen haben, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 19 K 84/22 u. a.).
Quelle: DATEV
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