Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Wiedereinsetzung: beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren

Wiedereinsetzung: beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren

Das OLG Celle hat klargestellt, dass technische Störungen im Verantwortungsbereich der Justiz einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen können. Anwältinnen und Anwälte, die deswegen an der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehindert sind, müssen in einem solchen Fall auch nicht vorsorglich auf alternative Übermittlungswege wie Fax ausweichen (Az. 14 U 226/24). Auf diese Entscheidung macht die BRAK aufmerksam.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/wiedereinsetzung-bea-stoerung-beim-gericht-kein-fax-noetig-um-frist-zu-wahren-140484

Sie sind hier: Startseite » Allgemein » Wiedereinsetzung: beA-Störung beim Gericht – kein Fax nötig, um Frist zu wahren

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch klären, ob und wie wir Ihnen ganz konkret bei Ihren Steueranliegen weiterhelfen können. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (info@stangl-keppeler.de) Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


    Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und für die Kontaktaufnahme verwendet. Sie stimmen der Verarbeitung Ihrer Daten zu und damit auch der Datenschutzerklärung.