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Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtlich nicht zu beanstanden
Das VG Wiesbaden hat der Klage der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen eine kommunalaufsichtliche Beanstandung durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz stattgegeben. Die Stadt darf nun eine Wasserverbrauchsteuer einführen (Az. 7 K 941/24.WI).
Quelle: DATEV
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