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Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig
Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. So entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 214/22).
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