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Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT)

Das FG Niedersachsen hatte sich bei seiner Entscheidung mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Handels mit nicht-fungiblen Kryptowerten (sog. Non-Fungible Token, NFT) auseinanderzusetzen (Az. 5 K 26/24).
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/zur-umsatzsteuerlichen-behandlung-des-handels-mit-non-fungible-token-nft-141196

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