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Zwangsvollstreckung: BRAK begrüßt Pläne zum Ausbau der Digitalisierung

Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.
Quelle: DATEV
Zum Original-Artikel hier klicken: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/zwangsvollstreckung-brak-begruesst-plaene-zum-ausbau-der-digitalisierung-141280

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